Hinweisgebersystem

Wir bei VEKA legen großen Wert darauf, dass gesetzliche Vorschriften und unsere internen Regeln eingehalten werden. Deshalb müssen wir Risiken und Verstöße frühzeitig erkennen, um mögliche Schäden für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Partner und das Unternehmen abzuwenden. Unser Hinweisgebersystem soll Ihnen die Möglichkeit geben, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Regeln zu informieren. Damit helfen Sie, unser Unternehmen zu schützen.

Das VEKA Hinweisgebersystem – Kontakt mit unserer Compliance Organisation

Im Falle eines Verdachts auf Regelverstöße, Rechtsverletzungen oder wenn Sie Anhaltspunkte für derartige Verstöße haben, können Sie uns über mehrere Möglichkeiten erreichen.

VEKA Umwelttechnik GmbH
Compliance Officer
Im Straßfeld 1
D-99820 Hörselberg-Hainich OT Behringen

Telefon: +49 (0) 36254 725-2100
Telefax: +49 (0) 36254 725-2299
E-Mail: compliance@veka-ut.de

Alternativ können Sie sich auch an unseren Vertrauensanwalt Dr. Tobias Eggers wenden, einen externen Rechtsanwalt, der die Einrichtung unseres Compliance Management Systems von Anfang an begleitet hat. Er berät Sie bei Bedarf und darf ohne Ihre Zustimmung weder Ihren Hinweis noch Ihre Identität an uns weitergeben.

Rechtsanwalt Dr. Tobias Eggers
PARK Wirtschaftsstrafrecht
Rheinlanddamm 199
D-44139 Dortmund

Telefon: +49 (0) 231 958068-12
Telefax: +49 (0) 231 958068-25
Mobil: +49 (0) 160 4779546
E-Mail: eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de

Kontaktformular:

Es ist auch möglich, Hinweise anonym abzugeben. Bitte fügen Sie in diesem Fall möglichst viele Details und Unterlagen (sofern vorhanden) bei, die Ihren Verdacht stützen. Ihr Hinweis kann natürlich nur dann etwas bewirken, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze ergeben. Auch wenn die Meldung anonym möglich ist, können Sie natürlich Ihre Kontaktdaten hinterlassen, die einen persönlichen Austausch ermöglichen.

Wir gehen allen Hinweisen gewissenhaft nach. Im Zusammenhang mit der Bearbeitung dieser Angaben legen wir größten Wert auf Vertraulichkeit und einen fairen Umgang mit dem Hinweisgeber. Dies gilt selbstverständlich auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.

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